Während die Haushalte von Bund und Ländern überwiegend "Steuerhaushalte" sind, machen die Steuereinnahmen der Gemeinden nur rund ein Drittel aus, Gebühren und Beiträge erbringen etwa ein Viertel der Einnahmen. Gemeinden erheben öffentliche Abgaben auf Grund von Gesetzen.
Die Gemeinde Scheyern erhebt folgende Abgaben:
Friedhofsgebühren im Friedhof Euernbach und Scheyern
Doppelgrab 40,00 Euro jährlich
Einzelgrab 31,00 Eurojährlich
Urnengrab 35,00 Euro jährlich
weitere Gebühren (wie z.B. Beerdigungskosten) erhalten Sie auf Anfrage!
Gewerbesteuer
Ab 01.01.2026 Hebesatz 335 v.H.
Bis 31.12.2025 Hebesatz 320 v. H.
Grundsteuer A (landwirtschaftl. Flächen)
Ab 01.01.2025 - Hebesatz 320 v. H.
Bis 31.12.2024 - Hebesatz 320 v. H.
Grundsteuer B (unbebaute und bebaute Wohn- und Gewerbegrundstücke)
Ab 01.01.2025 - Hebesatz 300 v. H.
Bis 31.12.2024 - Hebesatz 320 v. H.
Grundsteuerreform
Informationen zur Bayerischen Grundsteuerreform finden Sie unter: www.grundsteuer.bayern.de
Hundesteuer
50,00 Euro pro Hund jährlich
650,00 Euro pro Kampfhund jährlich
Müllgebühren
Für die Müllabfuhr ist der Abfallwirtschaftsbetrieb Pfaffenhofen zuständig.
Wasser / Abwasser
Verbrauchsgebühr für Wasser beträgt ab 01.01.2026 2,50€/m³ zuzüglich 7% MWst
Verbrauchsgebühr für Wasser beträgt bis 31.12.2025 2,22 €/m³ zuzüglich 7 % MWst
Grundgebühr für Wasserzähler mit Nenndurchfluss bis 31.12.2025 ab 01.01.2026
bis 2,5 m³/h 50,00 € / Jahr 60,00 € / Jahr
bis 6 m³/h 100,00 € / Jahr 120,00 €/ Jahr
über 6 m³/h 160,00 € / Jahr 180,00 €/ Jahr
zuzügl. 7% MWst
Schmutzwassergebühr beträgt
ab 01.01.2025 3,55 €/m³
ab 01.01.2026 3,70 €/m³
Niederschlagswassergebühr 0,70 €/m²
siehe Anlage
Wasser
Abwasser
Kindergartengebühren
Ansprechpartner der Gemeinde Scheyern für Wasser- und Abwassergebühren, Gewerbesteuer, Grundsteuer und Hundesteuer:
Frau Knöferl
Telefon: 08441/8064-26
Fax: 08441/8064-64
E-Mail: grundabgaben@scheyern.de
















