Wasserhärte
Im Gemeindegebiet Scheyern (außer Ziegelnöbach, Triefing, Grub und Edersberg):
Härtebereich mittel: (= entspricht 13,6° dH) laut Waschmittelverordnung)
pH-Wert 7,7
Wasser / Abwasser
Verbrauchsgebühr für Wasser beträgt ab 01.01.2022 2,22 €/m³ zuzüglich 7 % MWst
Grundgebühr für Wasserzähler mit Nenndurchfluss
bis 2,5 m³/h 50,00 € / Jahr
bis 6 m³/h 100,00 € / Jahr
über 6 m³/h 160,00 € / Jahr
Schmutzwassergebühr beträgt
ab 01.01.2022 2,40 €/m³
ab 01.01.2023 3,25 €/m³
ab 01.01.2024 3,40 €/m³
ab 01.01.2025 3,55 €/m³
Niederschlagswassergebühr 0,70 €/m²
Die Wasserversorgungseinrichtung
Die Gemeinde betreibt eine eigene Wasserversorgungseinrichtung.
Die Wassergewinnung der Gemeinde Scheyern erfolgt über zwei Tiefbrunnen, Brunnen I (Tiefe 154 m) und den Brunnen II (Tiefe 112,5 m). Beide Brunnen befinden sich im Klosterforst. Das Eisen und Manganhaltige Rohwasser wird in der nahegelegenen Aufbereitung am Prielhof über einen Belüfter (Füllkörper Oxidator) sowie Einschichtfilter abfiltriert und über das Verteilungsnetz in den Hochbehälter zwischen Winden und Durchschlacht gefördert.
Durch regelmäßige Trinkwasseruntersuchung im Verteilungsnetz und der Brunnen sowie die Tatsache, dass das Wasserschutzgebiet weitgehend auf Wald- und Forstflächen liegt und somit vom Eintrag (Spritz- und Düngemittel) aus intensiver Landwirtschaft verschont bleibt. Ist das Trinkwasser aus der Scheyerer Wasserversorgungsanlage von erstklassiger Qualität.
Die Gemeindebereiche Triefing, Ziegelnöbach, Grub und Edersberg werden über die Wasserversorgung Reichertshausen versorgt.
Information zum Vermeiden von Stagnationswasser in der Trinkwasserinstallation
Dauer der Betriebsunterbrechung
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Maßnahmen zum Beginn der Unterbrechung
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Maßnahmen bei Ende der Unterbrechung
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>4 Stunden bis 3 Tage
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Keine
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Stagnationswasser ablaufen lassen bis zur Temperaturkonstanz
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Betriebsunterbrechung nach DVGW 6023
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>72 Stunden bis maximal 7 Tage
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Schließen der Absperreinrichtung
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Öffnen der Absperreinrichtung, Wasser mind. 5 Minuten an mehreren Entnahmestellen gleichzeitig fließen lassen
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In selten genutzten Anlagenteilen (z.B. Gästezimmer, Garage- oder Kelleranschluss) regelmäßig min. einmal die Woche das Wasser erneuern
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Bis maximal 4 Wochen
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Schließen der Absperreinrichtung
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Bei Wiederinbetriebnahme vollständiger Wasseraustausch in allen Entnahmestellen durch Spülung mit Wasser (gem. DVGW W557 (A))
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1 Monat bis maximal 6 Monate
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Schließen der Absperreinrichtung; Anlage befüllten Zustand belassen, wenn keine Frostgefahr besteht
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Bei Wiederinbetriebnahme nach DVGW W557 (A) spülen; mikrobiologische Kontrolluntersuchung gem. TrinkwV und auf Legionellen (jeweils Trinkwasser warm und kalt)
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>6 Monate
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Anschlussleitung von der Versorgungsleitung durch die Gemeinde abtrennen lassen
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Wiederinbetriebnahme durch die Gemeinde
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Bitte beachten Sie auch, dass Sie Ihren Wasserfilter nach DIN EN 806 regelmäßig zu warten haben. Ein Rückspülbarer Filter muss alle 2 Monate rückgespült und ein nicht rückspülbarer muss nach 6 Monaten der Einsatz Fachgerecht getauscht werden.
Durchschnittlicher Wasserverbrauch
„Im Schnitt nutzt jede Person in Deutschland täglich knapp 130 Liter Trinkwasser im Haushalt“. Quelle: Wassernutzung privater Haushalte | Umweltbundesamt
Hochbehälter
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Hochbehälter Winden bei Scheyern |
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