In seiner Sitzung am 10. September 2024 hat der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss zur Sicherung von Wohnbauland gefasst. Damit werden Maßnahmen festgelegt, die darauf abzielen, bezahlbares Bauland für die örtliche Bevölkerung bereitzustellen, um der steigenden Nachfrage und den hohen Grundstückspreisen in der Region entgegenzuwirken.
Hintergrund und Zielsetzung
Die Gemeinde Scheyern steht aufgrund ihrer Nähe zu den Ballungsräumen München und Ingolstadt unter hohem Druck auf dem Wohnungsmarkt. Die steigenden Grundstückspreise erschweren es insbesondere einkommensschwächeren und weniger begüterten Personen, wie jungen Familien oder Senioren, auf dem freien Markt Wohnbauland zu erwerben.
Der Grundsatzbeschluss verfolgt das Ziel, die Eigentumsbildung für die örtliche Bevölkerung zu fördern und einem möglichen Wegzug entgegenzuwirken. Dies soll durch die Bereitstellung von Bauland für den Bau von Eigenheimen erreicht werden. Insbesondere Menschen mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen, wie Familien mit mehreren Kindern und Senioren, sollen hierbei unterstützt werden.
Eckpunkte des Grundsatzbeschlusses
- Baulandentwicklung und Erwerb durch die Gemeinde:
Künftig wird die Gemeinde Scheyern nur dann neue Wohnbauflächen ausweisen, wenn sie mindestens 35 % der potenziellen Bruttobaulandflächen erwerben kann. Dieser Erwerb kann in Form von Realflächen oder Miteigentumsanteilen erfolgen. Der Kauf von Grundstücken begründet jedoch keinen Anspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen oder Satzungen. - Überlassung öffentlicher Flächen:
Öffentliche Erschließungsflächen, Grünflächen und sonstige Bedarfsflächen müssen dem Alleineigentum der Gemeinde unentgeltlich überlassen werden. Dies geschieht im Verhältnis der verbleibenden Nettobaulandflächen zu den gesamten Nettobaulandflächen, was in der Regel etwa 65% ausmacht.
- Erwerb von Grundstücken zum Verkehrswert:
Die Gemeinde erwirbt Grundstücke zum aktuellen Verkehrswert, der von einem Gutachterausschuss oder einem Sachverständigen ermittelt wird. Wenn das Ziel darin besteht, Baugrundstücke preisreduziert an einkommensschwächere Personen zu veräußern, wird ein Sondermarktpreis angesetzt. Sollte dies nicht kostenneutral möglich sein, wird der Grundstückswert so weit reduziert, dass die Entwicklung für die Gemeinde kostenneutral bleibt. - Bebauungsverpflichtung und Ankaufsrecht:
Grundstückseigentümer verpflichten sich, ihre Nettobaulandflächen innerhalb von fünf Jahren nach Erteilung der Baureife zu bebauen. Diese Verpflichtung wird auch auf zukünftige Eigentümer übertragen. Bei Nichteinhaltung erhält die Gemeinde ein Ankaufsrecht. - Vergabe von Bauland an die örtliche Bevölkerung:
Die von der Gemeinde erworbenen Nettobaulandflächen werden bevorzugt an einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen und andere bedürftige Gruppen, wie junge Familien und Senioren, vergeben. Die Vergabe erfolgt nach vorheriger Ausschreibung und auf der Grundlage von transparenten Vergaberichtlinien, um den Gleichbehandlungsgrundsatz zu wahren. - Abweichungen in begründeten Einzelfällen:
In besonderen Fällen, z.B. bei qualitativen oder quantitativen Baurechtsmehrungen, kann die Gemeinde von diesen Grundsätzen abweichen, solange der Gleichbehandlungsgrundsatz und das Verhältnismäßigkeitsgebot gewahrt bleiben.
Fazit
Der Grundsatzbeschluss der Gemeinde Scheyern soll sicherstellen, dass die örtliche Bevölkerung, insbesondere einkommensschwächere Personen und Familien, auch in Zukunft Zugang zu bezahlbarem Bauland hat. Durch den Erwerb von Bauland durch die Gemeinde und die Verpflichtung zur Bebauung wird ein wichtiger Beitrag zur sozialen Stabilität und nachhaltigen Entwicklung der Gemeinde geleistet.
Vergaberichtlinien
Die Vergaberichtlinien der Gemeinde Scheyern vom 10. September 2024 legen fest, wie preisvergünstigte Wohnbaugrundstücke an einkommensschwächere und weniger begüterte Personen vergeben werden.
Präambel
Die Gemeinde Scheyern möchte einkommensschwächeren Personen, die aufgrund der hohen Grundstückspreise in der Region kein Baugrundstück erwerben können, den Zugang zu preisvergünstigten Grundstücken ermöglichen. Vorrangig sollen Familien mit Kindern gefördert werden, wobei besondere Lebensumstände wie Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit zusätzliche Berücksichtigung finden. Auch ein Ortsbezug in Form von Wohnsitz oder Tätigkeit im Gemeindegebiet ist relevant, um einen Wegzug der Bevölkerung zu verhindern.
Antragsberechtigter Personenkreis
- Volljährige und voll geschäftsfähige Personen können sich bewerben, Ehepartner und Lebenspartner müssen einen gemeinsamen Antrag stellen.
- Personen, die bereits in der Vergangenheit ein Grundstück von der Gemeinde Scheyern im Rahmen eines ähnlichen Modells erworben haben, sind ausgeschlossen.
- Personen mit bereits vorhandenem Wohneigentum im Umkreis von 50 km um Scheyern sind nicht antragsberechtigt, es sei denn, die Wohnverhältnisse sind unzureichend (z.B. bei zu kleiner Wohnfläche).
- Einkommensgrenzen: Das Jahreseinkommen darf bei Einzelpersonen 63.000 Euro und bei Ehepaaren/Lebenspartnern 126.000 Euro nicht übersteigen. Diese Obergrenze erhöht sich je Kind.
- Vermögensgrenzen: Das Vermögen darf den Wert des Grundstücks nicht übersteigen.
- Nachweispflicht: Alle relevanten finanziellen und persönlichen Informationen müssen offengelegt und nachgewiesen werden, um die Antragsberechtigung zu erfüllen.
Vergabekriterien
Die Vergabe der Grundstücke erfolgt anhand eines Punktesystems, das verschiedene Faktoren berücksichtigt:
- Anzahl der Kinder: Je nach Alter des Kindes werden unterschiedlich viele Punkte vergeben. Alleinerziehende erhalten zusätzliche Punkte.
- Behinderung oder Pflegebedürftigkeit: Antragsteller oder deren Angehörige, die behindert oder pflegebedürftig sind, erhalten je nach Grad der Beeinträchtigung Punkte.
- Einkommensunterschreitung: Je niedriger das Einkommen im Vergleich zur festgelegten Obergrenze, desto mehr Punkte werden vergeben.
- Vermögen: Je geringer das Vermögen im Verhältnis zum Grundstückswert, desto mehr Punkte.
- Ortsbezug: Langjähriger Hauptwohnsitz oder hauptberufliche Tätigkeit in Scheyern wird mit Punkten honoriert.
- Ehrenamtliche Tätigkeit: Aktiv ausgeübtes Ehrenamt im Gemeindegebiet bringt zusätzliche Punkte.
Im Fall eines Punktegleichstands entscheidet die Anzahl der Kinder, danach die Anzahl der behinderten oder pflegebedürftigen Personen und schließlich das niedrigere Einkommen. Wenn diese Kriterien ebenfalls gleich sind, entscheidet das Los.
Antragstellung und Vergabeprozess
Der Antrag ist schriftlich bei der Gemeinde einzureichen und muss vollständig sowie fristgerecht sein.
Der Gemeinderat entscheidet in nichtöffentlicher Sitzung über die Vergabe.
Die Entscheidung wird den Antragstellern schriftlich mitgeteilt.
Bedingungen des Grundstückskaufs
Die Gemeinde behält sich ein Wiederkaufsrecht vor, falls der Käufer bestimmte Bedingungen nicht erfüllt, z.B. wenn der Bau nicht rechtzeitig begonnen oder das Haus nicht innerhalb einer bestimmten Frist bezogen wird.
Der Kaufpreis orientiert sich am Preis, den der Käufer ursprünglich gezahlt hat. Für eventuelle bauliche Veränderungen wird der aktuelle Verkehrswert erstattet.
Inkrafttreten
Die Vergaberichtlinien treten am 10. September 2024 in Kraft und ersetzen die bisherigen Richtlinien.
Diese Richtlinien sind darauf ausgerichtet, den örtlichen Wohnbedarf von einkommensschwächeren Personen und anderen bedürftigen Gruppen wie Familien und Senioren zu decken, während sie gleichzeitig ein faires und transparentes Verfahren gewährleisten.
Wenn Sie Interesse am Erwerb eines gemeindlichen Grundstücks haben, füllen Sie bitte die Interessenbekundung am Ende dieser Seite aus. Sie werden dann informiert, wenn Grundstücke ausgeschrieben werden.