Erkrankungen des Kindes

Kinder, die erkrankt sind, müssen den Besuch der Kindertagesstätte für die Dauer der Erkrankung unterbrechen. Kinder, die im Kindergarten erkranken, müssen schnellstmöglich aus der Einrichtung abgeholt werden.

 

Sternschnuppengruppe               08441 49 81 86 8  
Mondgruppe                               08441 49 81 86 9   
Sonnengruppe                            08441 49 81 87 0
Sternengruppe                           08441 78 85 00 5

 

Krank- bzw. Abmeldungen sollen zwischen 07:00 Uhr und 08:30 Uhr telefonisch in der jeweiligen Gruppe getätigt werden.

 

Eltern müssen das Fehlen ihres Kindes bis spätestens 8.30 Uhr desselben Tages im Kindergarten melden. Sollte das Kind an einer Erkrankung leiden die in § 34 Abs. 1 bis 3 IfSG aufgeführt wird, müssen die Eltern nach § 34 Abs. 5 Satz 1 IfSG auch die Art der Erkrankung melden. Dazu gehören Infektionskrankheiten, wie z.B. Windpocken; Röteln, Scharlach, Masern, Mumps, Keuchhusten, Durchfälle sowie der Befall von Läusen.

 

Als Gemeinschaftseinrichtung ist der Kindergarten nach § 34 Abs. 6 Satz 1 IfSG verpflichtet, die Erkrankung an das Gesundheitsamt zu melden.

Um zu verhindern, dass andere Kinder oder Personal angesteckt werden, muss das erkrankte Kind, solange zu Hause zu betreut werden, bis es wieder ganz gesund ist.

Bei Fieber, Erbrechen oder Durchfallerkrankungen gilt eine Frist von 48 Stunden ohne Krankheitserscheinungen. Erst dann kann das Kind die Einrichtung wieder besuchen.

Je nach Krankheit, ist es möglich, dass für die Wiederzulassung ein ärztliches Attest nötig ist. Wir richten uns hier nach den aktuellen Vorgaben des Gesundheitsamtes Pfaffenhofen.

 

Erkrankungen innerhalb der Familie:

Auftretende Krankheiten innerhalb der Familie, die laut § 34 Abs. 1 bis 3 IfSG meldepflichtig sind müssen der Leitung des Kindergartens unverzüglich gemeldet werden.