Die Aufnahme von Kindern erfolgt durch eine schriftliche Anmeldung sowie einem schriftlichen Betreuungsvertrag zwischen Träger und Eltern.
Grundsätzlich erhält jedes Kind ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zu Beginn der Schulpflicht einen Kindergartenplatz.
In besonderen Fällen und bei noch freien Kapazitäten besteht die Möglichkeit, Kinder unter drei Jahren anzumelden.
Stichtag hierfür ist der 31. Dezember.
Kinder, die bis zu diesem Zeitpunkt drei Jahre alt werden, können ab September des gleichen Jahres in den Kindergarten aufgenommen werden.
Kinder, die nach dem 01.01 des aktuellen Betreuungsjahres das 3. Lebensjahr vollenden und keinen Krippenplatz in der Gemeinde Scheyern besetzen, können bei freien Kapazitäten auch während des Jahres aufgenommen werden.
Grundsätzlich erfolgt der Wechsel von der Krippe in den Kindergarten zum 01.09, also zu Beginn des kommenden Kindergartenjahres.
Sind nicht genügend Kindergartenplätze verfügbar, behält sich der Träger vor, zusammen mit der Kindergartenleitung die Entscheidung über die Platzvergabe zu treffen.
Kinder aus anderen Gemeinden können nur in Ausnahmefällen aufgenommen werden. Die Entscheidung hierfür obliegt dem Träger.
Die Gruppeneinteilung nimmt die Einrichtungsleitung vor. Ein außerordentlicher interner Gruppenwechsel auf Wunsch der Eltern während des laufenden Kindergartenjahres ist nicht möglich.