Verhalten im Krankheitsfall

Sollte Ihr Kind erkrankt sein oder aus einem anderen Grund die Kinderkrippe nicht besuchen können, bitten wir Sie, bis 8:30 Uhr anzurufen.

 

Bitte benachrichtigen Sie uns, wenn Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit leidet. Als Gemeinschaftseinrichtung sind wir verpflichtet, diese anonym zu veröffentlichen und an das Gesundheitsamt zu melden. Um zu verhindern, dass andere Kinder oder Personal angesteckt werden, muss das Kind solange zu Hause betreut werden bis es wieder ganz gesund ist.

 

Bei Fieber, Erbrechen oder Durchfallerkrankungen gilt eine Frist von 48 Stunden ohne Krankheitserscheinungen. Erst dann darf das Kind die Einrichtung wieder besuchen.

Hierbei müssen wir zusätzlich darauf hinweisen, dass der Auslöser des Fiebers (Zahnen, Erkältung etc.) unrelevant ist und das Kind bei jeder Art von Fieber 48 Stunden fieberfrei sein muss!