Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Scheyern
Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes
hat der Gemeinderat Scheyern am 17.12.2019 den Erlass der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Scheyern beschlossen.
Diese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.
Die Satzung liegt in der Gemeindeverwaltung Scheyern, Rathaus, Ludwigstr. 2,
Zimmer Nr. 25 zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.
Die Bekanntmachung, sowie die Satzung sind auch auf der Homepage der Gemeinde Scheyern unter „Bürgerservice >> Bekanntmachungen/Ortsrecht“ einzusehen.
Gemeinde Scheyern
Scheyern, 23.12.2019
Manfred Sterz
Erster Bürgermeister