Bekanntmachung

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Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Scheyern

 

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes

hat der Gemeinderat Scheyern am 17.12.2019 den Erlass der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Scheyern beschlossen.

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

 

Die Satzung liegt in der Gemeindeverwaltung Scheyern, Rathaus, Ludwigstr. 2,

Zimmer Nr. 25 zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.

 

Die Bekanntmachung, sowie die Satzung sind auch auf der Homepage der Gemeinde Scheyern unter „Bürgerservice >> Bekanntmachungen/Ortsrecht“ einzusehen.

 

 

Gemeinde Scheyern

Scheyern, 23.12.2019

 

                                                      

Manfred Sterz

Erster  Bürgermeister